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   VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941   

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VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941 (https://dejure.org/2010,69004)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941 (https://dejure.org/2010,69004)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. November 2010 - AN 1 K 10.00941 (https://dejure.org/2010,69004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Dies habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen beiden Entscheidungen vom 10. November 2009 - 11 CS 09.2082 und vom 21. Dezember 2009 - 11 CS 09.1791 ausdrücklich bestätigt.

    Diese Auslegung nationalen Rechts sei auch mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere dem Anerkennungsgrundsatz nach der Richtlinie 2006/126/EG vom 10. Dezember 2006 (so genannte dritte Führerscheinsrichtlinie) vereinbar (OLG Stuttgart, NJW 2010, 2818, 2819; VGH München, NZV 2010, 48).

    Dagegen gehe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 10. November 2009 - 11 CS 09.2082 zutreffend davon aus, dass der gemeinschaftsrechtliche Anerkennungsgrundsatz der Versagung der Führerscheinserlaubnis nicht entgegenstehe.

  • VGH Bayern, 29.01.2002 - 24 B 01.195
    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Im Übrigen ging es bei der polizeilichen Maßnahme auch nicht um die Abklärung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet, sondern allein um die Unterbindung einer gegenwärtigen Gefahr (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.1.2002 - 24 B 01.195).

    Diese wäre deshalb sogar berechtigt gewesen, zur Unterbindung weiterer Fahrten des Klägers dessen Fahrzeug sicherzustellen (BayVGH, Beschluss vom 29.1.2002 - 24 B 01.195).

  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Diese Auslegung nationalen Rechts sei auch mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere dem Anerkennungsgrundsatz nach der Richtlinie 2006/126/EG vom 10. Dezember 2006 (so genannte dritte Führerscheinsrichtlinie) vereinbar (OLG Stuttgart, NJW 2010, 2818, 2819; VGH München, NZV 2010, 48).

    Die Neufassung der Führerscheinsrichtlinie lasse hier keinen Raum für die vom OVG Saarland im Urteil vom 23. Januar 2009 vertretene einschränkende Auslegung (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2010, 2818, 2820).

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Diese ist nämlich bereits dann rechtmäßig, wenn die zum Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens bestehende Sach- und Erkenntnislage jedenfalls die polizeiliche Gefahrenprognose nach den Grundsätzen der Anscheinsgefahr rechtfertigten (vgl. BayVGH, Urteil vom 2.12.1991 - 21 B 90.01066, BayVBl 1993, 429; Berner/Köhler, Polizeiaufgabengesetz, RdNr. 22 zu Art. 2).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    In seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rechtssache Wiedemann u.a., a.a.O. und Rechtssache C-334/06 bis C-336/06 Zerche u.a.) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass es nach Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1, 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (Urteile vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann u.a. - a.a.O. RdNr. 68 f. sowie Rechtssache Zerche u.a. - a.a.O. RdNr. 65 f.).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Zum anderen spricht gegen eine die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berücksichtigende, einschränkende Auslegung des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG der Umstand, dass diese Richtlinie u.a. dem Zweck dient, den sogenannten Führerscheintourismus zu bekämpfen (vgl. die eingehende Darstellung im Beschluss des Senats vom 22.2.2007 ZfS 2007, 354; ferner Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, Vorbemerkung zur FeV, RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3.

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Da Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG seinerseits als zwingende Vorschrift formuliert ist, ergibt sich unter Berücksichtigung des Art. 18 Satz 2 dieser Richtlinie ein Anwendungsvorrang des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 gegenüber den Bestimmungen der Richtlinie 91/439/EWG und somit auch gegenüber Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG (BayVGH, Beschluss vom 5.8.2010 - 11 CS 10.1188).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwar in Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Oberverwaltungsgerichte in einem Beschluss vom 16. August 2010 - 11 B 10.1030 dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann er diese Befugnis aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. in diesem Sinn die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rechtssache C-227/05, Halbritter - RdNr. 38 und vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, Kremer - RdNr. 35).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann er diese Befugnis aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. in diesem Sinn die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rechtssache C-227/05, Halbritter - RdNr. 38 und vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, Kremer - RdNr. 35).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 17.06.1996 - 24 B 94.4095
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791

    Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916

    Tschechische Fahrerlaubnis; eingetragener deutscher Wohnsitz, fehlende

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